AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Anhängern und Transportdienstleistungen
Anbieter und Vertragspartner:
as.anhängermieten.de
Inhaber: Andreas Selbach
E-Mail: info@as-anhängermieten.de
Mobil / WhatsApp: 015562610227
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Mietverträge über Pkw-Anhänger sowie für damit verbundene Transportdienstleistungen zwischen dem Vermieter (as.anhänger.de) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
2.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Mietgegenstand und zulässige Nutzung
1.
Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise Überlassung des im Mietvertrag spezifisch bezeichneten Pkw-Anhängers (UNITRAILER GARDEN 265 KIPP, zulässiges Gesamtgewicht 750 kg, ungebremst) nebst Zubehör zur Nutzung nach Maßgabe dieser AGB.
2.
Der Anhänger ist für das Führen mit der Führerscheinklasse B zugelassen. Der Mieter ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das genutzte Zugfahrzeug die gesetzlich zulässigen Anhängelasten und Gespann-Massen einhält.
3.
Die Nutzung des Anhängers ist ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestattet. Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
4.
Dem Mieter ist es untersagt, den Anhänger an unbefugte Dritte unterzuvermieten oder weiterzugeben. Der Transport von Gefahrgütern, Tieren oder leicht entzündlichen/explosiven Stoffen ist strengstens untersagt.
§ 3 Verfügbarkeitsvorbehalt, Höhere Gewalt und Rücktritt
1.
Besonderer Hinweis: Der Vermieter betreibt ein Kleingewerbe mit einem spezifischen Einzelobjekt. Die vertragliche Bereitstellung des Anhängers steht daher unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Übergabezeitpunkt fahrbereit, verkehrssicher und verfügbar ist.
2.
Sollte der Anhänger durch einen Unfall des Vormieters, Diebstahl, unvorhersehbare technische Defekte oder eine verspätete Rückgabe durch einen Dritten nicht rechtzeitig oder gar nicht verfügbar sein, sind beide Vertragsparteien zum sofortigen, kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.
Im Falle eines Rücktritts nach Abs. 2 werden dem Mieter bereits geleistete Anzahlungen oder Mietgebühren unverzüglich und vollständig erstattet.
4.
Haftungsausschluss: Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters – insbesondere für die Kosten von Ersatzfahrzeugen, blockierte Umzugshelfer, Mietwagen-Aufwendungen, Verdienstausfall oder sonstige Folgeschäden – sind in diesen Fällen ausdrücklich
ausgeschlossen.
§ 4 Mietpreise, Kaution und Zahlungsbedingungen
1.
Es gelten die im Mietvertrag oder der aktuellen Preisliste vereinbarten Tarife (z. B. der Tagesfestpreis, der rabattierte Preis ab 3 Tagen Mindestmietzeit oder das Wochenend-Spezial).
2.
Der Mietpreis sowie die vereinbarte Kaution (in Höhe von standardmäßig 100,– € bis 150,– €) sind im Voraus bei der Fahrzeugübergabe in bar oder per vorheriger Echtzeit-Überweisung / PayPal zu entrichten.
3.
Der Vermieter ist berechtigt, bei der Rückgabe festgestellte Neuschäden, extreme Verschmutzungen oder Fehlteile im Zuge des Zubehörs direkt mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Übergabe, Zustand des Fahrzeugs und Pflichten des Mieters
1.
Der Mieter übernimmt den Anhänger im gereinigten, betriebssicheren und verkehrstauglichen Zustand. Vorhandene Schäden oder Mängel werden im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten.
2.
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger vor Fahrtantritt eigenständig auf seine Betriebssicherheit zu prüfen (insbesondere Lichtanlage, Kupplungsklaue, Reifendruck, feste Verriegelung der Kippvorrichtung und ordnungsgemäße Verzurrung der blauen Hochplane).
3.
Das mitgegebene Sicherheitszubehör ist vorschriftsmäßig und sachgemäß zu verwenden. Der Mieter haftet für die fachgerechte Sicherung seiner Ladung.
§ 6 Verhalten bei Unfällen, Schäden oder Diebstahl
1.
Jeder auftretende Schaden, technische Defekt, Unfall oder der Verlust des Anhängers ist dem Vermieter unverzüglich telefonisch unter 015562610227 anzuzeigen.
2.
Bei jedem Unfall, Wildschaden oder Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die zuständige Polizei hinzuzuziehen und den Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
3.
Der Mieter hat dem Vermieter einen detaillierten Unfallbericht nebst Skizze und dem Aktenzeichen der polizeilichen Aufnahme zukommen zu lassen.
§ 7 Rückgabe, Verspätung und Nutzungsentschädigung
1.
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger im besenreinen, unbeschädigten und vollständigen Zustand pünktlich zum im Mietvertrag vereinbarten Ablauf der Mietzeit zurückzugeben.
2.
Wird die Mietzeit ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung des Vermieters überschritten, erlischt jeglicher Versicherungsschutz.
3.
Für die Dauer der unberechtigten Vorenthaltung schuldet der Mieter dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vollen regulären Tagesmietpreises für jeden angefangenen Tag der Überschreitung. Die Geltendmachung einer stündlichen Pauschale bei kürzeren Verzögerungen bleibt dem Vermieter vorbehalten.
4.
Sollte durch die verspätete Rückgabe eine nachweisbare Folgemiete eines nachfolgenden Kunden platzen, haftet der Mieter vollumfänglich für den dem Vermieter entstandenen Mietausfall sowie für alle daraus resultierenden Schadensersatzforderungen des Nachmieters.
§ 8 Sonderregelung für Transportdienstleistungen („Mit Fahrer“)
1.
Wird der Anhänger im Rahmen des „Rundum-Sorglos-Services“ inklusive Zugfahrzeug und Fahrer gebucht, schuldet der Vermieter lediglich die ordnungsgemäße Durchführung des Transports. Eine Überlassung des Gespanns an den Kunden findet in diesem Fall nicht statt.
2.
Die Abrechnung erfolgt nach den im Vertrag individuell vereinbarten Stundensätzen (ab 49,– €
/ Std. auf Anfrage). Der Mieter hat daf
ür Sorge zu tragen, dass das Transportgut zum vereinbarten Zeitpunkt bereitsteht und be- sowie entladen werden kann.
§ 9 Haftung des Mieters
1.
Der Mieter haftet für alle Schäden am Anhänger sowie für den Verlust des Anhängers oder des Zubehörs, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.
2.
Der Mieter haftet unbeschränkt für alle von ihm während der Mietzeit begangenen Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken, Überladung). Der Vermieter ist berechtigt, die Daten des Mieters an die Behörden weiterzuleiten; hierfür kann eine Bearbeitungspauschale erhoben werden.
§ 10 Haftung des Vermieters
1.
Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
2.
Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 11 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4.
Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters (Langenfeld)

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